Erstantrag einer Waffenbesitzkarte oder eines
Waffenpasses:
283,20 Euro (inkl. MwSt.)
Dabei handelt es sich um den vom Ministerium in
der Durchführungsverordnung zum Waffengesetz 1997 gesetzlich festgelegten Preis.
Weiterführende Untersuchung bei Zweifel auf
Grund des Ergebnisses der Erstuntersuchung:
324,00 Euro (inkl. MwSt.)
Behördliche Zweifel an der waffenrechtlichen
Zuverlässigkeit:
607,20 Euro (inkl. MwSt.)
Die Zuweisung erfolgt über die
Behörde.
Anmerkung:
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht in
Anspruch nehmen können, so bitten wir um kurze Bescheidgabe. Sollten Sie zu einem vereinbarten Termin unabgemeldet nicht erschienen, wird Ihnen ein Ausfallhonorar von 150 Euro (inkl. MwSt.) in
Rechnung gestellt. Wir danken für Ihr Verständnis.