Die Ergebnisse und das aus den
Ergebnissen resultierende psychologische Gutachten zur waffenrechtlichen Verlässlichkeit unterliegen unsererseits dem Datenschutz und der Vertraulichkeit. Im Falle eines Erstantrages erhalten nur
Sie als Antragsteller das Gutachten, im Falle der behördlichen Zuweisung muss das Gutachten darüber hinaus der zuweisenden Behörde übersendet werden.