ABLAUF


Die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung beginnt mit der Beantwortung eines Fragebogens zu Ihrem Lebenslauf.  In weiterer Folge werden Ihnen persönlichkeitsdiagnostische Selbstbeurteilungsfragebögen vorgegeben, welche Ihre Einstellungen und Persönlichkeitsmerkmale im Hinblick auf den Umgang mit Waffen erfassen. Wissensfragen werden nicht gestellt, PC-Vorerfahrungen sind nicht nötig. Abschließend haben Sie ein persönliches Gespräch mit der Psychologin.

(= Screening, Stufe 1)

 

Nach der Überprüfung werden erste Ergebnisse mit Ihnen besprochen.

 

Im Falle einer positiven Beurteilung bekommen Sie das psychologische Gutachten zur waffenrechtlichen Verlässlichkeit nach der Untersuchung umgehend per Post an die von Ihnen angegebene Adresse zugesandt. Das positive psychologische Gutachten muss gemeinsam mit anderen Unterlagen, wie beispielsweise den Waffenführerschein, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde vorgelegt werden, um das Waffendokument beantragen zu können.

 

Sollten aufgrund der Ergebnisse der Stufe 1 Zweifel betreffend einer positiven Beurteilung auftreten, können Sie wählen, ob Sie eine weiterführende Begutachtung wollen oder sich für den Abbruch der Untersuchung entscheiden. Im letzteren Fall wird kein Gutachten erstellt. Bei einer Fortsetzung bearbeiten Sie weitere Fragebögen und haben Gelegenheit, in einem ausführlichen Gespräch mit dem Psychologen genau auf jene Punkte einzugehen, die Zweifel an Ihrer waffenrechtlichen Verlässlichkeit aufkommen haben lassen. Bei abschließender positiver Beurteilung wird ebenfalls das Gutachten per Post zugeschickt.

(= erweiterte Überprüfung, Stufe 2)